Ambulante Pflege Bochum
Ambulante Alten- und KrankenpflegeWillkommen bei unserer Ambulante Pflege Bochum
Wir freuen uns, Ihnen unser umfassendes Angebot im Bereich der ambulanten Pflege vorstellen zu dürfen. Der Pflegedienst Linden steht seit vielen Jahren für hochwertige, einfühlsame und individuelle Pflegeleistungen, die sich ganz nach den Bedürfnissen unserer Klienten richten. Unser erfahrenes und qualifiziertes Team ist stets bemüht, Ihnen oder Ihren Angehörigen ein höchstmögliches Maß an Lebensqualität zu ermöglichen – und das in den vertrauten eigenen vier Wänden.
Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Würde unserer Patienten zu bewahren und zu fördern. Ob Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung oder Betreuung bei Demenz – wir sind für Sie da.
Mit Herz und Verstand sorgen wir dafür, dass Sie in Ihrem Alltag bestens unterstützt werden.
Der Pflegedienst Linden ist Ihr verlässlicher Partner für eine individuelle, professionelle und herzliche Pflege in Bochum und Umgebung.
Ambulante Pflege Bochum – Leistungen
Behandlungspflege SGB V
ausschließlich von examinierten Pflegekräften durchgeführte Leistungen wie:
- Medikamentengabe und Richten von Medikamenten
- Injektionen und Infusionen (z.B. Insulininjektion)
- Wundversorgung
- Kompressionsstrümpfe und Verbände
- Blutdruck und Blutzucker messen
- Katheter legen und wechseln
- Trachealkanülenwechsel
- Tracheostomapflege
- Pflege und Versorgung einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie (kurz PEG),
- Dekubitusversorgung uvm.
Mit einer entsprechenden ärztlichen
Verordnung werden diese Leistungen von der Krankenkasse nach den gesetzlichen Bestimmungen übernommen.
Ambulante Pflege Bochum – Leistungen
Grundpflege SGB XI
für Pflegegrade 2-5 wie z.B.
Ganzkörperwäsche, Duschen, Hilfestellungen bei der Körperwäsche, Hilfestellungen beim An- und Ausziehen, Mobilisation, Frühstück/Abendbrot zubereiten, Reinigung der Wohnung, Einkaufen und
Betreuung nach §45 SGB XI
Zusätzliche Leistungen
– Beratungseinsätze und Pflegekontrollbesuche (§37 Abs. 3 SGB XI)
– Pflegeschulung und Beratung (§45 SGB XII) in häuslicher Umgebung
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Privatleistungen
– Rufbereitschaft 24 Stunden