Ambulante Alten- und Krankenpflege

Behandlungspflege SGB V

ausschließlich von examinierten Pflegekräften durchgeführte Leistungen wie:
  • Medikamentengabe und Richten von Medikamenten
  • Injektionen und Infusionen (z.B. Insulininjektion)
  • Wundversorgung
  • Kompressionsstrümpfe und Verbände
  • Blutdruck und Blutzucker messen
  • Katheter legen und wechseln
  • Trachealkanülenwechsel
  • Tracheostomapflege
  • Pflege und Versorgung einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie (kurz PEG),
  • Dekubitusversorgung uvm.

Mit einer entsprechenden ärztlichen
Verordnung werden diese Leistungen von der Krankenkasse nach den gesetzlichen Bestimmungen übernommen.

Grundpflege SGB XI

für Pflegegrade 2-5 wie z.B.

Ganzkörperwäsche, Duschen, Hilfestellungen bei der Körperwäsche, Hilfestellungen beim An- und Ausziehen, Mobilisation, Frühstück/Abendbrot zubereiten, Reinigung der Wohnung, Einkaufen und
Betreuung nach §45 SGB XI

Zusätzliche Leistungen

 

– Beratungseinsätze und Pflegekontrollbesuche (§37 Abs. 3 SGB XI)

– Pflegeschulung und Beratung (§45 SGB XII) in häuslicher Umgebung

– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)

– Privatleistungen

– Rufbereitschaft 24 Stunden

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