Ambulante Alten- und Krankenpflege
Behandlungspflege SGB V
ausschließlich von examinierten Pflegekräften durchgeführte Leistungen wie:
- Medikamentengabe und Richten von Medikamenten
- Injektionen und Infusionen (z.B. Insulininjektion)
- Wundversorgung
- Kompressionsstrümpfe und Verbände
- Blutdruck und Blutzucker messen
- Katheter legen und wechseln
- Trachealkanülenwechsel
- Tracheostomapflege
- Pflege und Versorgung einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie (kurz PEG),
- Dekubitusversorgung uvm.
Mit einer entsprechenden ärztlichen
Verordnung werden diese Leistungen von der Krankenkasse nach den gesetzlichen Bestimmungen übernommen.
Grundpflege SGB XI
für Pflegegrade 2-5 wie z.B.
Ganzkörperwäsche, Duschen, Hilfestellungen bei der Körperwäsche, Hilfestellungen beim An- und Ausziehen, Mobilisation, Frühstück/Abendbrot zubereiten, Reinigung der Wohnung, Einkaufen und
Betreuung nach §45 SGB XI
Zusätzliche Leistungen
– Beratungseinsätze und Pflegekontrollbesuche (§37 Abs. 3 SGB XI)
– Pflegeschulung und Beratung (§45 SGB XII) in häuslicher Umgebung
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Privatleistungen
– Rufbereitschaft 24 Stunden